Wie gestalte ich eine Website rechtssicher im Jahr 2023? Als Websitebetreiber gibt es viele rechtliche Fallstricke. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.*

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Ganz gleich, ob Blog, Onlineshop oder reguläre Website: Für eine rechtssichere Internetpräsenz benötigen Sie stets eine Domain, die nicht gegen Marken- oder Namensrechte verstößt, eine Datenschutzerklärung, die datenschutzrelevanten Funktionen der Website auch tatsächlich behandelt sowie ein vollständiges Impressum
  • Auf der Website verwendete Medien – sprich Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos – dürfen nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Ein Nutzungsrecht von fremden Medien muss stets mit dem Urheber der Medien vereinbart und schriftlich fixiert werden. Lizenzfragen müssen vor der Veröffentlichung geklärt werden
  • Der Datenschutz von Usern ist auch im Jahr 2023 eine zentrale Bemühung deutscher und europäischer Rechtsprechung. Das gilt insbesondere für das Tracking von Usern und die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Sollten Tracking Cookies auf einer Website zum Einsatz kommen, benötigen Sie die erforderliche Einwillige der User

Markenrecht & Co.: Der Name der Website / Domain

Der Name der Domain ist wichtig. Er muss einprägsam sein und stellt für viele Websitebetreiber ein Aushängeschild dar. Klar: Kreative Domainnamen sind ein Prestigeobjekt, doch nicht alles ist aus rechtlicher Sicht erlaubt. Selbst das fiktive Start-up, das seine neue Suchmaschine unter der Domain guugle.com registriert, läuft Gefahr gegen fremdes Recht zu verstoßen. Die wichtigsten Vorgaben, die bei der Wahl der Domain beachtet werden müssen, sind folgende:

  • Unternehmenskennzeichen: Wird eine Firma bereits von anderen verwendet, begeht man mit der Registrierung und der Verwendung einer gleichlautenden Domain / Website eine Rechtsverletzung
  • Markenrecht: Ist der gewünschte Domainname bereits als Marke in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen, sprich die Wort- oder Wort-Bild-Marke (ähnlich oder wortgleich) bereits gesichert, dürfen Sie den Namen nicht wählen
  • Namen von Prominenten oder Orten: Bill Kaulitz oder Chemnitz. Namen von Prominenten, Personen des öffentlichen Lebens, Orten oder Städten sollten nicht für eine Domain verwendet werden
  • Werbung: Sind Sie der beste-tischler-koelns.de? Das ist gut, aber wenn Sie diese Domain registrieren und nutzen möchten, müssen Sie diese Aussage auch mit eindeutigen Fakten belegen, was sich in der Regel problematisch gestaltet. Am besten sehen Sie von solchen, werbenden Domainnamen ab

Impressum und was drinstehen muss

Jeder Websitebetreiber, der entweder redaktionelle Inhalte, Dienstleistungen oder Waren im Internet anbietet, unterliegt der Impressumspflicht. Das Betreiben einer Website ohne Impressum kann empfindliche Strafen in Form einer Abmahnung nach sich ziehen. Beherzigen Sie bei der Erstellung eines Impressums folgende Regeln:

  • Immer notwendige Angaben: Der vollständige Name und die Anschrift des Websitebetreibers, bei juristischer Person (zum Beispiel GmbH oder GbR) inklusive Zusatz und vertretungsberechtigte(n) Person(en). Bei einer AG, einer KGaA, einer GmbH in Abwicklung oder Liquidation müssen Sie auch diese angeben. Pflicht sind auch Daten zur Kontaktaufnahme. Hierzu zählen Telefonnummer, E-Mail und – falls vorhanden – Faxnummer
  • Notwendige Angaben, wenn zutreffend: Bei einer Eintragung in das Handelsregister müssen Sie Handelsregisternummer und Registergericht angeben. Erbringen Sie innergemeinschaftliche Leistungen innerhalb der EU, müssen Sie Ihre Ust-ID nennen. Als wirtschaftlich Tätiger oder juristische Person müssen Sie die Wirtschafts-ID vom Finanzamt angeben. Benötigen Sie eine behördliche Zulassung, geben Sie die zuständige Behörde an
  • Notwendige Angaben bei reglementierten Berufen: Sofern Sie oder Ihr Unternehmen einem reglementierten Beruf angehören (zum Beispiel Lehrer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Ärzte) und in diesem Rahmen Ihre Dienste anbieten, sind Angaben zur Kammer, Berufsbezeichnung und den berufsrechtlichen Regelungen Pflicht
  • Notwendige Angaben zur Verbraucherschlichtungsstelle: Wenn Sie einen Onlineshop betreiben oder aber Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, müssen Sie Angaben zur zuständigen Schlichtungsstelle machen
  • Einbindung des Impressums: Ihr Impressum muss so auf Ihrer Website eingebunden sein, dass der Pfad dorthin für den User stets einfach erkennbar und navigierbar ist. Ein eigener Link im Footer Ihrer Website reicht hierfür aus

Datenschutzerklärung: Was muss aufgeführt werden?

Wie auch das Impressum ist die Datenschutzerklärung ein erforderlicher Rechtstext für den rechtssicheren Betrieb einer Website – und das nicht erst seit 2023. Die Datenschutzerklärung gibt Ihren Usern Auskunft über die Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten auf Ihrer Website erhoben werden und / oder diese zur Weiterverarbeitung verschickt werden. Bei der Nutzung des Internets werden grundsätzlich viele personenbezogene Daten erhoben und genutzt. Dies geschieht nicht nur beim Tracking, sondern auch bei sogenannten Komfortfunktionen, wie beispielsweise der Nutzung von Google Maps-Plug-Ins, dem automatischen Speichern von Passwörtern in Browsern oder dem Setzen von Cookies, die die Einstellungen von Usern speichern. Wie auch das Impressum muss Ihre Datenschutzerklärung für den User stets einfach erkennbar und navigierbar sein. Diese Angaben müssen zwingend bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung gemacht werden:

  • Allgemeine Informationen: Geben Sie den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung an. Die Kontaktdaten dieser Person und gegebenenfalls dessen Vertreter sind ebenfalls zu nennen
  • Informationen zu den Rechten Betroffener: Nutzer, deren personenbezogene Daten Sie verarbeiten, haben Ihnen gegenüber Rechte, die Sie kenntlich machen müssen. Dazu zählen beispielsweise das Recht auf Auskunft, die Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung oder das Recht auf Widerspruch in die Datenverarbeitung
  • Informationen zur einzelnen Datenverarbeitung: Jeder einzelne Datenverarbeitungsvorgang muss gekennzeichnet werden und die betroffenen personenbezogenen Daten genannt werden. Beispielsweise die Art der Datenverarbeitung oder der Zweck der Erhebung personenbezogener Daten
  • Informationen zur Datenübertragung an Andere: Sofern Sie Daten an Dritte oder ins Ausland übertragen, sind Sie verpflichtet bei der Datenübertragung an Dritte Empfänger und Kategorie der Empfänger kenntlich zu machen. Bei einer Datenübertragung ins Ausland oder an eine internationale Organisation nennen Sie die Absicht dazu
  • Informationen zur Erforderlichkeit oder Profiling (sofern gegeben): Als Websitebetreiber müssen Sie darüber informieren, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist

Bilder, Texte & Co.: Die Nutzung fremder Medien

Dieser Punkt ist recht einfach. Wenn Sie als Websitebetreiber fremde Bilder, Videos oder Texte nutzen, benötigen Sie die Nutzungsrechte. Diese kann Ihnen nur der Urheber oder der Rechteverwerter einräumen. Wobei der Urheber weiterhin ein Recht auf Urhebernennung geltend machen kann. Beachten Sie bei eigenen Fotografien die Allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Personen oder bei Fotografien innerhalb von Gebäuden und geschlossenen Arealen das Hausrecht.

Plug-Ins, Cookies & Tracking: Rechtssicher durch Consent

Wenn Sie Plug-Ins, Cookies nutzen oder die User Ihrer Website tracken möchten, ist die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene mittlerweile eindeutig: Sie benötigen die Einwilligung Ihrer User. Und diese Einwilligung (Consent) benötigen Sie stets vorab und immer, wenn Sie nicht-essenzielle Cookies setzen. Beispielsweise bedarf das Abspielen eines YouTube Videos, das auf Ihrer Website eingebunden ist, die Einwilligung des Besuchers. Cookies, die hingegen für den technischen Betrieb Ihrer Website notwendig sind, benötigen keine Einwilligung. Ein nach den rechtlichen Vorgaben umgesetztes Cookie Consent-Tool oder Cookie-Banner kann Sie darin unterstützen, eine ordnungsgemäße Einwilligung Ihrer User einzuholen.

Bei der Gestaltung des Cookie Consent-Tools oder Cookie-Banners gelten klare Vorgaben, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie einen rechtsicheren Betrieb Ihres Tracking gewährleisten möchten. Technisch dürfen einwilligungsbedürftige Plug-Ins, Cookies & Tracking erst nach der Einwilligung / dem Consent des Users aktiviert werden und Daten aggregieren. Ferner sind folgende Anforderungen an die rechtssichere Gestaltung einzuhalten:

  • gleichwertige Buttons: Das Cookie Consent-Tool oder Cookie-Banner muss zwingend mindestens zwei gleichwertige Buttons enthalten (Bespielsweise „Akzeptieren“ oder „Ablehnen“)
  • Widerspruchsmöglichkeit: Der Nutzer muss widersprechen können
  • kein „Nudging“: Damit ist gemeint, dass die Gestaltung des Tools / Banners den User nicht subtil dazu verleiten darf, eine Handlung vorzunehmen, die er vielleicht gar nicht möchte. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, den „Akzeptieren“-Button farblich oder gestalterisch hervorzuheben
  • keine Vorauswahl: Sie müssen Ihren Usern die Möglichkeit geben, definierte Cookie-Gruppen auswählen zu können. Diese Checkbox darf nicht vorausgewählt sein
  • Information zu den einzelnen Cookies: Websitebetreiber müssen über die Verarbeitungen der einzelnen Tools informieren (z.B. Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer)

Nützliche Ressourcen

Sie haben Fragen?

Wir sind für Sie da und begleiten Sie bei der Erstellung einer neuen Website oder dem Relaunch Ihrer bereits bestehenden Webpräsenz.

* Bitte beachten Sie: Wir möchten Sie mit diesem Beitrag zur rechtssicheren Gestaltung einer Website in erster Linie für diesen Themenkomplex sensibilisieren, da hier bei Zuwiderhandlungen empfindliche Abmahnungen drohen. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und erhebt auch keinen Anspruch darauf, vollständig und in jedem Detail richtig zu sein.

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